Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützenArbG Kiel 7 BV 67c/16
Das ArbG Kiel hat entschieden, dass die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal eine geeignete Maßnahme ist, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. ....
BAG: Im Anschluss an die Ausbildung ist nur eine einmalige Befristung erlaubtNach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) kann bis zu zwei Jahren ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden. Dies ist nicht möglich wenn schon zuvor eine befristete oder unbefristete Beschäftigung – auch ein Ausbildungsverhältnis – bestanden hat, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. In diesem Fall kann nur mit Sachgrund befristet beschäftigt werden, § 14 Abs. 1 TzBfG. Das Gesetz hat keine zeitlichen Grenzen für eine Befristung mit Sachgrund aufgestellt. ...
9_AZR_575-15_Beschäftigungsverbot_nach UrlaubsfestlegungLeitsätze
1. Ein tätigkeitsbezogenes generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG verhindert den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 Abs. 1 BGB erforderlichen Leistungserfolg auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war und der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat.
2. § 17 Satz 2 MuSchG regelt die Unvereinbarkeit von Urlaub und einer (vollständigen) Arbeitsbefreiung infolge mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote mit der Folge, dass das Risiko der Leistungsstörung durch ein in den festgelegten Urlaubszeitraum fallendes Beschäftigungsverbot dem Arbeitgeber zugewiesen wird.