So können Sie als MAV eine Schulung beantragen:
Die MAV muss einen Beschluss fassen, welche Mitglieder wann zu welcher Schulung gehen. Dieser Beschluss wird protokolliert. Dann teilt der / die Vorsitzende dem Dienstgeber den Beschluss mit und beantragt die Freistellung und die Kostenübernahme. Der Dienstgeber kann die MAVO-Schulungen nicht verweigern, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Diese wären z. B. wenn bestimmte Arbeiten von dem/der Mitarbeiter/in ohne Aufschub erledigt werden müssen oder es bekannt ist, dass schon mehrere Mitarbeiter/innen Urlaub zu der Zeit beantragt haben und dann nicht mehr genügend Personal vorhanden wäre. Der Dienstgeber muss die Kosten für die Schulung übernehmen und die MAV-Mitglieder für die Schulungszeit von ihrer Tätigkeit freistellen.
(§§ 16 und 17 MAVO)
Beispiel eines Antragsformulars
Die aktuellen Termine finden Sie unter
http://heinrich-pesch-haus.de/veranstaltungen/kategorien/mav/