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Informationen



MAV-Schulungen

So können Sie als  MAV eine Schulung beantragen:

Die MAV muss einen Beschluss fassen, welche Mitglieder wann zu welcher Schulung gehen. Dieser Beschluss wird protokolliert. Dann teilt der / die Vorsitzende dem Dienstgeber den Beschluss mit und beantragt die Freistellung und die Kostenübernahme. Der Dienstgeber kann die MAVO-Schulungen nicht verweigern, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Diese wären  z. B. wenn bestimmte Arbeiten von dem/der  Mitarbeiter/in ohne Aufschub erledigt werden müssen oder es bekannt ist, dass schon mehrere Mitarbeiter/innen Urlaub zu der Zeit beantragt haben und dann nicht mehr genügend Personal vorhanden wäre.  Der Dienstgeber muss die Kosten für die Schulung übernehmen und die MAV-Mitglieder für die Schulungszeit von ihrer Tätigkeit freistellen.
(§§ 16 und 17 MAVO)

Beispiel eines Antragsformulars

 

Die aktuellen Termine finden Sie unter

http://heinrich-pesch-haus.de/veranstaltungen/kategorien/mav/

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