Dienstag, 07. Mai 2024
Ersetzende Entscheidung für die befristeten Arbeitsverträge ab 01.06.2024
für alle kirchliche Arbeitgeber und somit allen kirchlichen Mitarbeiter/-innen in allen Diözesen
Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig (Quelle: ak.mas)
Zur ersetzenden Entscheidung für befristete Arbeitsverträge ab dem 01.06.2024 stellen wir Ihnen zwei PDF als Information zur Verfügung.
- PP-Präsentation zur Befristung von Arbeitsverträgen der ZAK, 22.01.2024
- Ersetzende Entscheidung Gesamtregelung zur Befristung der ZAK, 22.01.2024
Weitere Veröffentlichungen sind hier zu finden:
- im OVB 4/2024 des Bistums Speyer, Seite 67: Download PDF OVB
- Link zur ak.mas website
