Dienstag, 07. Mai 2024

Ersetzende Entscheidung für die befristeten Arbeitsverträge ab 01.06.2024

für alle kirchliche Arbeitgeber und somit allen kirchlichen Mitarbeiter/-innen in allen Diözesen

Ab dem 1. Juni 2024 sind im Bereich der katholischen Kirche und ihrer Caritas sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen grundsätzlich* nicht mehr zulässig. Mit Sachgrund dürfen Arbeitsverträge dann längstens für sechs Jahre befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sind max. zwölf Verlängerungen zulässig (Quelle: ak.mas)

Zur ersetzenden Entscheidung für befristete Arbeitsverträge ab dem 01.06.2024 stellen wir Ihnen zwei PDF als Information zur Verfügung.

- PP-Präsentation zur Befristung von Arbeitsverträgen der ZAK, 22.01.2024

- Ersetzende Entscheidung Gesamtregelung zur Befristung der ZAK, 22.01.2024

 

Weitere Veröffentlichungen sind hier zu finden:

- im OVB 4/2024 des Bistums Speyer, Seite 67:   Download PDF OVB

- Link zur ak.mas website