Dienstag, 07. Juli 2026

Informationen für Kita-Arbeitskräfte auf Abruf

Peter Weidemann, Pfarrbriefservice

Für alle Kita-Mitarbeiter*innen und MAVen im Bistum Speyer

Mitarbeiter, die ohne schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten, stehen faktisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Mitarbeiter haben auch bei einem Arbeitsverhältnis per Abruf, Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Höhe des Urlaubsanspruchs muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich gilt 6 Wochen bei einer 5 Tage Woche. Wenn Mitarbeiter weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten, verkürzt sich der Urlaubsanspruch in Tagen.