Dienstag, 13. Juni 2023
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zusätzliches Verlangen des Arbeitgebers (Einrichtungsleitung) zu einem Meldeformular.
In vielen Einrichtungen wurde von den Mitarbeiter*innen dienstgeberseitig die Anordnung erteilt, ab dem 01.01.2023 ein Formular zur Meldung von Arbeitsunfähigkeiten gegenüber Ihnen zu nutzen.
Zum heutigen Zeitpunkt verstößt diese Weisung in mehrfacher Hinsicht gegen die Mitarbeitervertretungsordnung und ist für alle Mitarbeiter*innen unverbindlich. Wir wollen das gerne im weiteren erläutern, siehe Musterschreiben an den Dienstgeber unter Downloads – Musterformulare (Link).
--> Hier fanden Sie bis vor Kurzem, wie oben beschrieben, ein Musterformular. Das sich die rechtliche Bewertung in dieser Angelegenheit verändert hat, steht Ihnen diese nun nicht mehr zur Verfügung. Rückfragen können gerne direkt an den Vorstand der DiAG-MAV Speyer per E-Mail oder bei der Videokonferenz am 26.06.2023, um 10 Uhr, gestellt werden.