Dienstag, 21. Mai 2024
Einstellung von Leiharbeitnehmer/-innen in Einrichtungen
Formular für MAVen im Bistum Speyer
Die MAVen haben die Pflicht zur Zustimmung bei Beschäftigung von Leiharbeiter/-innen, der Überwachung des Zeitraums der Beschäftigung sowohl nach MAVO als auch nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
In vielen Unternehmen werden Leiharbeiter/-innen ohne Zustimmung der MAV eingesetzt, das Formblatt (Formular Leiharbeiter/-innen) hilft diesen Vorgang nach MAVO besser zu gestalten und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Nach neuem Recht kann bei einer Unterbrechung von 3 Monaten nach Erreichen des Beschäftigungszeitraums diese im selben Unternehmen wieder aufgenommen werden.
- Dateien:
Formular_Leiharbeitnehmer_einstellen.docx49 Ki