Dienstag, 21. Mai 2024

Einstellung von Leiharbeitnehmer/-innen in Einrichtungen

Formular für MAVen im Bistum Speyer

Die MAVen haben die Pflicht zur Zustimmung bei Beschäftigung von Leiharbeiter/-innen, der Überwachung des Zeitraums der Beschäftigung sowohl nach MAVO als auch nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

In vielen Unternehmen werden Leiharbeiter/-innen ohne Zustimmung der MAV eingesetzt, das Formblatt (Formular Leiharbeiter/-innen) hilft diesen Vorgang nach MAVO besser zu gestalten und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

 

Nach neuem Recht kann bei einer Unterbrechung von 3 Monaten nach Erreichen des Beschäftigungszeitraums diese im selben Unternehmen wieder aufgenommen werden.